Sichere Fahrt
Gut vorbereitet macht die Insel noch mehr Spaß. Hier findest du unsere Antworten, Mietbedingungen und Hinweise für unterwegs.
Häufig gestellte Fragen
Was mache ich, wenn ich eine Reifenpanne habe?
Zu jedem Bike gibt es ein Servicepack, um selber den Schlauch zu wechseln. Im Notfall bin ich jederzeit erreichbar und komme auch zu dir und wechsle den Schlauch für dich.
Wo kann ich im Valle das Bike zurückgeben?
Jederzeit und überall nach vorheriger Absprache.
Welche Reichweite habe ich mit dem E-Bike?
Beim Start in Arure kommst Du in jedes Tal auf La Gomera und wieder zurück, z.B. nach Vallehermoso oder Hermigua.
Was passiert, wenn ich das Bike beschädige? Ist das Bike gegen Diebstahl versichert?
Für eventuelle Schäden haftet der Mieter, da hier keine Kaskoversicherungen angeboten werden können.
Wie komme ich nach Arure?
Mit dem Bus, dem Taxi, einem Mietwagen oder per Autostop (das ist hier auch sehr üblich).
Wie sind die Stornobedingungen?
Stornos sind bis 48 Stunden vorher kostenlos. Danach wird eine halbe Tagesmiete fällig.
Wie kann ich bezahlen?
Bar, Paypal oder mit Bizum. Mit Kreditkarte ist die Bezahlung bald möglich.
Muss ich Kaution bezahlen?
Die Kaution beträgt 100 € pro MTB und 50 € für das City Bike.
Wie komme ich an Routenvorschläge?
Routen gibt es bei Komoot oder als GPX-Datei von mir.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei Buchung ist die halbe Miete pro Bike für den Reservierungszeitraum zu entrichten.
Ich bin noch nie E-Bike gefahren, was muss ich beachten?
Am besten fängst du mit leichter elektrischer Unterstützung an und steigerst dann die Leistung am Bedienteil. Dreh am Anfang eine Proberunde, um ein Gefühl für das Bike zu bekommen. Du kannst auch einfach im Automatikmodus fahren, dann steigt die Motorleistung, je fester du in die Pedale trittst. Alles ganz easy.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Original-AGB als PDF herunterladen ↓
I. Allgemeine Mietbedingungen
1. Der Mietvertrag kommt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass zustande.
2. Mit der Übergabe des Mietgegenstandes, einschließlich Zubehör, geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Alle Mietgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten.
3. Bei Minderjährigen erfolgt eine Anmietung nur durch die gesetzlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen.
4. Die Miete ist vor der Abfahrt zu entrichten.
5. Der Mietgegenstand (e-Bike) ist in einem technisch mangelfreien Zustand und wird regelmäßig gewartet.
6. Schäden an oder mit dem Mietgegenstand und Diebstahl sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
7. Für etwaige Schäden, Unvollständigkeit oder Diebstahl haftet der Mieter.
8. Mit Rückgabe des Mietgegenstandes wird dieser auf etwaige Schäden und Vollständigkeit geprüft.
9. Bei verspäteter Rückgabe wird der volle Tagespreis des Mietgegenstandes nachberechnet.
II. Pflichten der Mieter
1. Der Mieter verpflichtet sich, die Fahrräder pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an sicheren Orten im verschlossenen Zustand abzustellen. Die Fahrräder müssen außerhalb geschlossener Räumen an einem feststehenden Gegenstand (z.B. feste Ständer, Laterne etc.) mit den vermieteten Schlössern am Fahrradrahmen gesichert werden. Über Nacht und bei mehrtägigen Vermietungen sind die Fahrräder in geschlossenen Räumen abzustellen.
2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades, dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.
III. Reparaturen
1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch die Mieter noch auf deren Verschulden beruht. Für letztere Umstände sind die Mieter verantwortlich.
2. Bei Schäden wie z. B. Schlauch- und Reifendefekte, oder z.B. Schäden am Rahmen tragen die Mieter die Kosten.
3. Für fehlende, beschädigte und verlorene Teile werden die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
4. Bei Defekten am Fahrrad, die eine Weiterfahrt nicht zulassen, ist umgehend der Vermieter zu benachrichtigen. Es wird dann, wenn möglich und erforderlich, ein Ersatzrad gestellt.
IV. Unfall/Diebstahl
1. Der Mieter verpflichtet sich die Polizei und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde, oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist.
2. Die Fahrräder sind nicht gegen Unfall, unbefugte Benutzung und Diebstahl versichert.
3. Bei Diebstahl und Unfall trägt der Mieter die Haftung bzw. Verantwortung.
V. Haftung
1. Der Mieter haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
2. Dier Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrrades entstanden sind sowie für die Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten.
4. Der Mieter sollte selbst ausreichend versichert sein. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personenschäden des Mieters sowie Dritter die an Schäden beteiligt sind.
VI. Übergabe
Das e-Bike ist in einem verkehrssicheren, technisch mangelfreien Zustand und betriebsbereit. Der Mieter hat sich durch eine Probefahrt davon überzeugt. Der Mieter wurde in die Bedienung des e-Bikes eingewiesen. Sollten Schäden auftreten, ist dies dem Vermieter bei der Rückgabe zu melden.
Sicher unterwegs in Spanien
Bitte fahr vorsichtig und benutze einen Fahrradhelm. Wir erklären dir bei der Übergabe die Bedienung deines Fahrrads und geben dir Hinweise für deine Strecke.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt die gesetzliche Helmpflicht; für Kinder unter 16 Jahren auch innerorts. Wir empfehlen den Helm auf jeder Fahrt.
- Beachte Sperrungen und Beschilderungen in Schutzgebieten. Nicht jeder Weg ist für Fahrräder freigegeben.
- Bei Nacht und im Tunnel: Licht einschalten. Außerorts ist bei vorgeschriebener Beleuchtung zusätzlich reflektierende Kleidung erforderlich.
- Nutze ausgeschilderte Radwege und geeignete rechte Seitenstreifen entsprechend den örtlichen Regeln.
- Kein Handy in der Hand und keine Kopfhörer während der Fahrt.
- Fahre ohne Alkohol und passe deine Geschwindigkeit an Strecke, Sicht und Verkehr an. Beachte die geltenden Höchstgeschwindigkeiten.
- Nebeneinanderfahren ist nur zulässig, wenn die Verkehrs- und Sichtverhältnisse es erlauben. Behindere keine anderen Verkehrsteilnehmer.
Hinweise auf Grundlage der bisherigen Website und der spanischen Verkehrsbehörde DGT. Für E-Scooter und andere Fahrzeugarten gelten eigene Vorschriften. Beachte die Änderungen ab Oktober 2026 und aktuelle örtliche Beschilderungen.
Hilfe für unterwegs
Du erreichst Rupert Habersatter unter
In akuten Notfällen wähle die europäische Notrufnummer
112
